Aktualisierte Stellungnahme der StIKo Vet zur Impfung gegen BTV-3
Die StIKo Vet wiederholt in einer aktualisierten Stellungnahme die dringende Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 impfen zu lassen. Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, erfasst seit Ende Juli in einer gewaltigen Infektionswelle weitere Gebiete in Deutschland. Durch den Ausbruch werden aktuell erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und große wirtschaftliche Schäden verursacht. Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet.
Die StIKo Vet empfiehlt mit großer Dringlichkeit, gefährdete Wiederkäuer unverzüglich mit einem der zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe zu impfen. Auch in Beständen, die von Ausbrüchen in der unmittelbaren Nachbarschaft bedroht sind, oder in denen es bereits zu ersten Erkrankungsfällen gekommen ist, ist es in den nächsten Wochen noch sinnvoll mit Impfmaßnahmen zu beginnen. Die Ausbreitung durch die Gnitzen wird im September ihren Höhepunkt erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass die Infektionswelle bis Ende Oktober 2024 auch bislang nicht betroffene Gebiete erreicht haben wird. Weiterhin besteht nach wie vor das Risiko eines Eintrages anderer BTV-Serotypen nach Deutschland. So gibt es derzeit in Frankreich ein aktives BTV-8 Geschehen, das jüngst einen ersten Betrieb in der Schweiz erreicht hat. Die Aufrechterhaltung des Impfgürtels im Südwesten der Bundesrepublik mindestens gegen BTV-8 wird daher befürwortet.