BayWa verklagt das Bundeskartellamt wegen Verfassungsbruchs
Die BayWa AG hat heute beim Landgericht Köln Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes eingereicht. Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen beim Handel von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen. Während dieser Untersuchungen hat die Behörde nach Ansicht der BayWa AG gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot und den Grundsatz eines fairen Verfahrens verstoßen.