14.01.2019rss_feed

Neuer Lehrgang für Eigenbestandsbesamung bei Sauen

Das Tierzuchtgesetz vom 21.12.2006 erlaubt in § 14 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.