Gesetzgebung und neue Anforderungen
Gesetzliche wie betriebswirtschaftliche Anforderungen haben sich ebenso geändert wie die gesellschaftlichen Erwartungen. Die Herdengesundheit spiegelt sich im Wohlbefinden der Tiere. Sie ist Basis für die Produktivität des Betriebes und eine nachhaltige Erzeugung qualitativ hochwertiger Milch.
Bei der Erzeugung tierischer Lebensmittel wird Sicherheit großgeschrieben. Tierarzneimittel werden auf ihre Sicherheit auch für den Menschen geprüft. Jede vom Landwirt durch die Molkerei übernommene Rohmilch wird nach Rohmilchgüterecht einer Güteprüfung unterzogen.
Ein hohes gesundheitliches Niveau im Bestand minimiert die Notwendigkeit, mit Antibiotika behandeln zu müssen und hilft so die Entwicklung von Resistenzen zu reduzieren. Im Rahmen der Bestandbetreuung stellt der Hoftierarzt die gezielte und der Bestandssituation angepasste und umsichtige Anwendung von Antibiotika sicher. Dies entspricht der Zielsetzung der aktuellen Gesetzgebung. Sowohl europäische Vorgaben der Tierarzneimittelverordnung als auch das nationale Tierarzneimittelgesetz und zugehörige Verordnungen verfolgen das Ziel, Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenzen zu verstärken und den Einsatz von Antibiotika zu minimieren. Die durch die Bundestierärztekammer herausgegebenen Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln
sind eine weitere wichtige Orientierungshilfe.
Was hier geleistet wird, wird ab 2023 auch dokumentiert. Denn ab 2023 werden auch die bei der Milchkuh eingesetzten Wirkstoffmengen gemäß europäischer Gesetzgebung erhoben. In Deutschland werden Milchkuhbetriebe auch in die Erfassung der betrieblichen Therapiehäufigkeit aufgenommen.