BRS News
2017 5,9 % mehr Umsatz bei Bio-Produkten
Im Vergleich zum Vorjahr wurde 2017 in Deutschland ein Umsatzanstieg von 5,9 % für Bio-Produkte ermittelt, so der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Damit wurden letztes Jahr 10 Mrd. € mit Bio-Produkten umgesetzt. Auch die bewirtschaftete Bio-Fläche legte 2017 um 10 % (auf 1.375.967 Hektar) zu. Insgesamt werden 8,2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche biologisch bewirtschaftet. Die vollständige Meldung finden Sie unter nachfolgendem Link.DGFZ: Schriftenreihe zur Ferkelkastration
DGfZ - Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde e.V. (DGFZ) präsentiert einen neuen Band in ihrer Schriftenreihe. Im Heft 74 mit dem TitelAlternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration – Stand und Beurteilung im Sinne des Tierschutzgesetzesgeht es um ein hochaktuelles Thema, denn ab dem 1. Januar 2019 dürfen Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. In der Schriftenreihe widmen sich die Autoren umfänglich den Vor- und Nachteilen verschiedener Methoden unter dem Aspekt des Tierschutzes und bewerten dabei insbesondere die Anwendung der Ferkelkastration unter Lokalanästhesie. Darüber hinaus findet der Leser eine ausführliche Beschreibung der physiologischen Aspekte der Androstenon- und Skatolbildung beim Eber. Die DGfZ ergänzt mit diesem Band der Schriftenreihe ihr umfangreiches Informationsmaterial zum Thema
Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastrationund hofft, dass die vorliegenden Artikel Wissenslücken schließen und konstruktiv zur aktuellen Diskussion beitragen können. In der nachfolgenden PDF-Datei finden Sie das Inhaltsverzeichnis zu Ihrer Information.
Das Heft kann bei der DGfZ, Adenauerallee 174, 53113 Bonn; E-Mail: info@dgfz-bonn.de für 10,00€ zzgl. Porto und Verpackung bestellt werden. Für die Mitglieder entfallen die Verpackungsgebühren.
Baden-Württemberg legt 12-Punkteplan zur ASP vor
Mit einem 12-Punkteplan will die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Wildtierbestände verhindern. Um einer Ausbreitung der Seuche vorzubeugen spricht sich Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) deutlich für eine starke Reduktion der Schwarzwildbestände aus. Weiteres zum 12-Punkteplan können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen.Stetig steigende Anlieferung von Biomilch
Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anlieferung von Biomilch mehr als verdreifacht. Laut Milchindustrie-Verband (MIV) haben die Molkereien 2016 ca. 800 000 t Milch aus ökologischer Erzeugung vermarktet. Davon kommt mehr als die Hälfte der in Deutschland produzierten Biomilch aus Bayern. Ein hoher Anteil kommt aus den oberbayerischen Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land. Ungefähr ein Drittel des Gesamtvolumens an Biomilch wird importiert, um die Nachfrage in Deutschland zu decken. Hierbei nimmt Österreich einen hohen Stellenwert ein.Rinderbestand in Österreich stabil
(ZAR - Kuhrier) - Der Rinderbestand ist im Dezember 2017 mit 1.943.476 Stück im Jahresvergleich zu Dezember 2016 fast gleich geblieben (-0,6% oder -10.915 Stück). Die Kälber bis zu einem halben Jahr gingen um -2,5% oder -8.614 Stk., die Anzahl der älteren Rinder über 2 Jahre in Summe um -8.830 Stk. (-1,0%) zurück. Weiters gingen die Mutterkühe um -9.671 Stück (-4,5%) zurück, während die Anzahl der Milchkühe weiter leicht um +0,7% zunahm. In Kärnten stieg der Rinderbestand um +1.606 Stück (+0,9%), während sie in Oberösterreich (-0,6%), in Niederösterreich (-0,5%), in der Steiermark (-0,8%) und in Tirol (-1,1%) leicht zurück gingen.Öko vs. konventionell: Zwei Schweinehalter im Gespräch
©SuS - Sollte man nur noch Biofleisch kaufen, weil dort die Haltungsbedingungen besser sein sollen? Oder ist auch herkömmlich erzeugtes Fleisch in Ordnung? Welt-Redakteur Elmar Stephan ist diesen Fragen nachgegangen und hat dazu zwei Schweinehalter aus dem Münsterland besucht. Der eine ist Dirk Schulz. Als konventioneller Ferkelerzeuger hält er auf seinem Betrieb in Dülmen 500 Sauen. Der andere ist Jan Spliethofe aus Senden. Er hat vor zwei Jahren seinen bis dato konventionellen Betrieb auf Bio umgestellt und hält jetzt 75 Sauen im geschlossenen System (nachzulesen in der aktuellen SUS 1/2018 ab Seite 60). Beide Landwirte sind von ihrer Tierhaltung voll überzeugt. Im Gespräch stehen sie aber auch der jeweils anderen Haltungsform offen gegenüber.Im Onlineportal der BRS-Verbandszeitschrift
Schweinezucht und Schweinemastfinden Sie den Link zum lesenswerten Welt-Artikel und Bilder von beiden Betrieben. Der Journalist Elmar Stephan hat in seinem Beitrag sehr schön herausgearbeitet, dass eine Umstellung auf Bio nur lohnt, wenn die Abnahme der Biotiere langfristig gesichert sei. Die Investitionen und der Arbeitsaufwand sind hoch. Da braucht es verlässliche Marktpartner, die nicht nur
Bio-Edelteile, sondern das ganze Schwein abnehmen. Daran aber hapert es bei so manchem Labelprogramm.
Wie Milcherzeuger mit ständig steigenden Auflagen umgehen können
DLG - Landwirtschaftliche Betriebe sind zunehmend Risiken ausgesetzt. So müssen sich Milchviehhalter nicht nur mit schwankenden Milchpreisen auseinandersetzen. Auch die ständig sich ändernden und zumeist steigenden Auflagen und Kontrollen setzen die Betriebe vermehrt unter Druck. Antworten auf die Frage, wie Milchviehhalter mit neuen Vorschriften aus der Düngeverordnung oder der Verordnung zu Anforderungen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Festmist und Silage-Sickersäften, umgehen können, sollen im Rahmen eines öffentlichen Impulsforums am 21. Februar 2018 in Münster/Westfalen gegeben werden. Die Veranstaltung, die vom DLG-Ausschuss Milchproduktion und Rinderhaltung und dem DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung gemeinsam durchgeführt wird, findet im Rahmen der DLG-Wintertagung im Roten Saal des Congress Centrums Halle Münsterland statt und beginnt um 8.00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erwünscht. Diese kann unter www.dlg.org/wintertagung.htm vorgenommen werden.DLG gibt Merkblatt zu Grundlagen der Umsatzsteuer heraus
DLG - Für den landwirtschaftlichen Unternehmer gilt umsatzsteuerlich die besondere Regelung der Durchschnittssatzbesteuerung, die sogenannte Umsatzsteuerpauschalierung. Allerdings kann der Unternehmer auch einen Antrag auf Anwendung der Regelbesteuerung stellen, wenn dieses für ihn von Vorteil ist. Die umsatzsteuerliche Pauschalierung ist aber nur auf Umsätze anzuwenden, die direkt der landwirtschaftlichen Urproduktionstätigkeit zuzurechnen sind, so dass einzelne Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmens, die in der Praxis häufig vorkommen, nicht pauschalierend abgerechnet werden können. Die Finanzverwaltung und die finanzgerichtliche Rechtsprechung haben insbesondere in den letzten zehn Jahren diverse Sachverhalte aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung ausgeschlossen und Abgrenzungsmerkmale geschaffen, die in der steuerlichen Praxis für den landwirtschaftlichen Unternehmer zu beachten sind. Der DLG-Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht hat ein Merkblatt erstellt, das dem landwirtschaftlichen Unternehmer einen grundsätzlichen Überblick über die geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen gibt und die Grenzen für die Anwendung der Pauschalierung für bestimmte Tätigkeiten aufzeigt.DLG-Wintertagung nächste Woche in Münster/Westfalen
DLG - Am 20. und 21. Februar führt die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) ihre Wintertagung in Münster/Westfalen durch. Mit ihren zahlreichen öffentlichen Tagungen und Diskussionsrunden setzt sie unter dem LeitthemaDer digitale Betrieb – Chancen richtig nutzenentscheidende Akzente für die Land- und Ernährungswirtschaft. Das Interesse an der diesjährigen Wintertagung ist groß. Die DLG erwartet rund 1.000 Landwirte und Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Beratung sowie von Organisationen und Verbänden zu ihrem Zukunftsforum. Veranstaltungsort ist das Congress Centrum Halle Münsterland. Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der DLG-Wintertagung ist kostenfrei.
Vegane "Milch" ohne Anlehnung an das Original nicht verkäuflich?
Die 7. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Trier hat mit Urteil vom 24.3.2016 im Rechtsstreit 7 HK O 58/16 ((Urt. v. 24.03.2016, Az. 7 HK O 41/15) einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung Käse
beziehungsweise Cheese
zu vermarkten. Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung als Käse tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei, heißt es in der Pressemeldung des Gerichtes dazu.
Die Rechtsanwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR informiert in einer aktuellen Pressemeldung über ein Urteil am Gerichtshof von ’s Hertogenbosch in den Niederlanden, der – im Einklang mit der Vorinstanz – entschieden habe, dass der Hersteller diverser pflanzlicher Produkte Alpro seine Produkte auch weiterhin Variation von Milchprodukten
, Variation von Milch
, Joghurtvariation
oder pflanzliche Joghurt-Variation
nennen darf (Urt. v. 19.12.2017).
Die Verwendung von Wortkombinationen wie pflanzliche Joghurt-Variation
diene gerade nicht als Name, sondern als Kennzeichnung des betreffenden Sojaprodukts mit der hervorgehoben werden solle, dass das Produkt eine pflanzliche Alternative zu dem tierischen Milchprodukt Joghurt
sei, heißt es in der Pressemeldung.