BRS News
Milch als wirksames Getränk zur Rehydrierung nach dem Sport
Die Wirksamkeit von fettarmer Milch bei der Wiederherstellung des Flüssigkeitshaushalts nach einer trainingsinduzierten Hypohydratation wurde mit einem Sportgetränk und Wasser verglichen. Nach dem Verlust von 1,8 % ihrer Körpermasse während eines intermittierenden Trainings nahmen elf Probanden eine Getränkemenge zu sich, die 150 % ihres Schweißverlustes entsprach. Zur Beurteilung des Flüssigkeitshaushalts wurden vor und 5 Stunden nach dem Training Urinproben entnommen. Die Urinausscheidung während der Erholungsphase änderte sich während der Milchversuche nicht, wohingegen zwischen 1 und 2 Stunden nach dem Trinken von Wasser und dem Sportgetränk ein deutlicher Anstieg der Ausscheidung zu verzeichnen war. Die Probanden hatten während der gesamten Erholungsphase nach dem Trinken der Milchgetränke eine positive Nettowasserbilanz oder waren ehydriert, kehrten aber 1 Stunde nach dem Trinken der anderen Getränke zu einer negativen Nettowasserbilanz zurück.
Tiere, Methan und Klimawandel werden zum Inhalt einer narrativen Politik
Der Zusammenhang zwischen Viehhaltung und Treibhausgasemissionen ist Gegenstand zahlreicher globaler Bewertungen und vieler öffentlicher und politischer Kommentare. Allzu oft führt dies zu Missverständnissen, die auf einem unzureichenden Verständnis sowohl der Auswirkungen als auch der Vorteile verschiedener Systeme der Tierproduktion beruhen. Dabei gibt es zu dem Thema zahlreiche umfassende, evidenzbasierte Untersuchungen (z. B. Alibés et al., 2020; Herrero et al., 2016, 2009; Paul et al., 2020; Rivera-Ferre et al., 2016). Häufig ist das Narrativ vorherrschend, dass für eine umfassende Umstellung der Ernährung zur Reduzierung des Fleisch- und Milchkonsums und eine Verringerung der Viehzucht weltweit plädiert; angeblich würden daduch Flächen für Naturschutzzwecke und die Wiederbegrünung frei. Das muss differenziert betrachtet werden, wie der vorliegende Artikel zeigt.
EIP RIND - Virtueller Stallrundgang
Die Virtuellen Stallrundgänge im Förderbereich EIP finden jeden dritten Freitag im Monat von 13:00 - 14:30 Uhr statt. Der nächste Termin steht diesen Freitag, den 24.06.2022, an. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie im Flyer zur digitalen Stallbesichtigung des Betriebes Gührer in Tettnang. Den Zugang zur virtuellen Besichtigung sowie die weiteren Termine finden Sie auf der Seite EIP-Rind.de.
Wie passen Hunger und Flächenstilllegung zusammen?
Durch politische Planungen zur Förderung der Biodiversität und zum Klimaschutz könnten der Landwirtschaft in Deutschland bis zu 2,5 Mio. ha nutzbare Ackerfläche bis 2030 verloren gehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der HFFA Research GmbH, einem unabhängigen wissenschaftlichen Beratungsunternehmen für Schlüsselfragen der globalen Landwirtschaft, Umwelt und Entwicklung. Die Studie wurde auf einer Pressekonferenz der BASF am 13. Juni vorgestellt. Danach würden allein durch die verpflichtenden Standards der GAP-Reform wie Pufferstreifen und Ackerbrache bis zu 500.000 ha Ackerfläche im kommenden Jahr wegfallen.
BASF unterstützt grundsätzlich die Ziele der GAP-Reform, strebt aber Lösungen zur Steigerung der Biodiversität an, ohne dass fruchtbares und für die Nahrungsmittelproduktion wichtiges Ackerland verloren geht. Diese werden im BASF FarmNetzwerk Nachhaltigkeit erarbeitet und jährlich veröffentlicht. Das Ziel: 10 Prozent vernetzte Biodiversitätsfläche ohne Verlust von Ertrag.
Rinderreport Baden-Württemberg steht zur Verfügung
Im Rinderreport Baden-Württemberg sind die ökonomischen und produktionstechnischen Auswertungen von etwa 370 Milchviehbetrieben aus Baden-Württemberg zusammengefasst - der Rinderreport kann nun als Druckexemplar beim LEL Schwäbisch Gmünd bestellt werden.
Rentenbank hebt Zinsen an
Ab dem 15. Juni 2022 gelten für Programmkredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank neue Zinskonditionen. Die Erhöhung beträgt um bis zu 45 Basispunkte (0,45 %). Für Endkreditnehmer bedeutet dies beispielsweise bei einem Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren, einer Zinsbindung von 10 Jahren und einem tilgungsfreien Anlaufjahr einen nominalen Zinssatz von 3,10 % (Preisklasse A, Kondition LR-Top
).
Interessenten können den Förderberater und Darlehensrechner zur Kalkulation von individuellen Angeboten nutzen.
Die Nutztierhalter brauchen dringend eine wirtschaftliche Perspektive
Die Nutztierhaltung steht vor enormen Herausforderungen. Noch immer sind Fragen zum Umbau der Tierhaltung unbeantwortet. Hinzu kommen Marktverwerfungen, die immer mehr Betriebe zum Aufgeben zwingen. Die Nutztierhalter brauchen dringend eine wirtschaftliche Perspektive
, heißt es im aktuellen Geschäftsbericht des Deutschen Bauernverbandes, der anlässlich des heutigen Bauerntages in Lübeck vorgestellt wurde.
Längere Übergangszeit für Kälberbetriebe
Am Montag, 20. Juni, befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern. Im Juni 2021 hatte der Bundesrat die Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen. Demnach soll das Alter von bisher 14 auf 28 Tage bei Kälbern heraufgesetzt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Auf Antrag Niedersachsens soll die Übergangsfrist für die geänderte Verordnung von einem Jahr auf drei Jahre verlängert werden. Im Januar war die Beratung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz darüber bis zu einem Wiederaufruf vertagt worden. Niedersachsen hat jetzt die Wiederaufsetzung beantragt. Somit könnte noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Entscheidung getroffen werden. Auf europäischer Ebene zeichnet sich ebenfalls eine Mehrheit für die Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber ab. Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, möchte ich, dass wir im Gleichschritt vorangehen. Außerdem müssen wir den Tierhaltern – auch in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Gesamtlage in der Tierhaltung – bei der Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen Kälberhaltung ausreichend Zeit für die Anpassung einräumen
, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast.
Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im April 2022 um 39,9 % höher als im April 2021
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte im April 2022 um 39,9 % höher als im April 2021. Dies ist der höchste Preisanstieg gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1961. Sowohl die Preise für pflanzliche (+45,7 %) als auch für tierische Erzeugnisse (+35,8 %) erhöhten sich deutlich gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Preise für tierische Erzeugnisse lagen im April 2022 um 35,8 % über den Preisen von April 2021. Der Milchpreis lag im April 2022 um 37,0 % über dem Vorjahresmonat. Die Preise für Tiere verteuerten sich im April 2022 um 36,3 % gegenüber April 2021. Im März 2022 hatte die Preissteigerung +28,6 % betragen. Die weiterhin hohen Preise liegen hier unter anderem an den steigenden Energiekosten und Futtermittelpreisen, welche durch den Krieg in der Ukraine noch einmal verstärkt wurden. Die Preise für Rinder lagen im April 2022 um 48,5 % , die der Schlachtschweine um 32,8 % über denen des Vorjahresmonats.
Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer Pressemeldung mitteilt, ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgrund der weiter rückläufigen Corona-Infektionszahlen am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Betriebe seien nun in der Eigenverantwortung, den Schutz ihrer Beschäftigten vor dem Coronavirus sicherzustellen. Die Aufgabe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sei es, Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen für den Betrieb zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung seit stetig an das regionale Infektionsgeschehen anzupassen. Der betriebliche Infektionsschutz spiele damit auch weiterhin eine wichtige Rolle. Was ändert sich?